Wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird, stellen sich viele stolze neue Autobesitzer die Frage, welche Versicherung sich für den gebrauchten Pkw lohnt.
Haftpflicht für Alle
Eine Haftpflichtversicherung ist bindend für alle Pkw abzuschließen. Jeder Schaden, der vom Fahrer des Fahrzeugs bei Dritten und in deren Vermögen verursacht wird, wird durch diese Versicherung abgedeckt. Allerdings wird diese Haftung in vielen Policen und Versicherungsscheinen spezifisch begrenzt. Darauf ist beim Abschluss der Versicherung zu achten. Eine Reihe von Ausschlüssen besteht bei praktisch allen Versicherungsunternehmen. Korrekt ist der Ausschluss von Vorsatz. Wer also einen Schaden vorsätzlich verursacht, kann mit keinem Versicherungsschutz rechnen.
Die Versicherung tritt nicht für Schäden an eigenen Hängern oder an durch den Halter abgeschleppten Fahrzeugen ein. Die Haftpflichtversicherung darf nach einer Schädigung, falls der Geschädigte seinen Schaden bei der Versicherung anmeldet, an diesen direkt auszahlen und muss nicht auf die Zustimmung des Versicherungsnehmers warten. Im Vertrag werden maximale Versicherungssummen vereinbart, die meist deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung liegen.
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Die Teilkaskoversicherung
Für Schäden am eigenen Fahrzeug sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zuständig. Handelt es sich um einen sehr alten und billigen Gebrauchtwagen, der da angeschafft wird, lohnen diese Versicherungen kaum und müssen nicht abgeschlossen werden. Die Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug wie Diebstahl, Einbruch, Brand, Explosionen, Hagel, Sturm, Blitz, Wildschäden und einige weitere Schäden.
Diese Schäden sind abgedeckt, wenn sie durch Dritte (Dieb schlägt Fensterscheibe ein) oder höhere Gewalt (Wetter) verursacht wurden. Bei den meisten Gebrauchtwagen wird sich eine solche Versicherung lohnen, jedenfalls, wenn sie einen Wert von ca. über 10.000 Euro haben. Die Prämie hängt von Rahmenfaktoren wie der Hubraumgröße des Motors, dem Wohnort, der Unterbringung des Kfz in der Nacht und eventuellen Vorschäden an Fahrzeugen des Halters ab.
Die Jahresprämie beginnt bei etwa 300 Euro. Durch eine Selbstbeteiligung kann die Prämie erheblich vermindert werden, was bei den meisten Gebrauchtwagen sicher eine sinnvolle Lösung ist. Es gibt keine Hochstufung in der Prämie, wenn ein Schadensfall aufgetreten ist.
Vollkaskoversicherung
Alles ist ganz anders bei der Vollkaskoversicherung. Dies ist keine Pflichtversicherung und es ist am Halter des neuen Gebrauchtwagens zu entscheiden, ob er eine solche Versicherung abschließen möchte. Hier sind alle Schäden am Auto abgedeckt, gleich, ob sie durch nicht mehr erreichbare Dritte oder den Halter selbst angerichtet wurden. Schuldfragen bleiben dabei außer Acht, ausgenommen, es sind Alkohol oder Drogen im Spiel.
Entsprechend teuer ist die Vollkaskoprämie. Solche eine Versicherung lohnt sich nur für wertige Gebrauchtwagen in einem sehr guten Zustand. Die genaue Höhe der Prämie hängt wieder von vielen Faktoren wie dem Wert des Fahrzeugs und dem Fahrverhalten des Halters ab. Die Jahresprämie kann die 1000-Euro-Grenze durchaus überschreiten. Tritt ein Schaden ein, kommt die Versicherung auf.
Es ist dann jedoch mit einer Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt zu rechnen und die Jahresprämie wird weiter anwachsen. Bei geringeren Schäden am eigenen Fahrzeug kann es sich lohnen, diesen nicht beim Versicherer anzumelden, um so die Hochstufung zu vermeiden.